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Auslandsgeschäfte: Umsatzsteuerregistrierung und die 45.000-€-Grenze
Erstellt: 2026-10-14 · Legal Office Redaktion
Laut VMI können Einkäufe aus dem Ausland oder Dienstleistungen an andere EU-Staaten auch unter 45.000 € litauischem Umsatz eine Umsatzsteuerregistrierung auslösen. Die Registrierung bedeutet nicht automatisch eine Besteuerung sämtlicher Inlandsumsätze: Die Voraussetzungen der litauischen Kleinunternehmerregelung (SVS) sind gesondert zu prüfen.
Klären Sie Registrierung und SVS mit Ihrer Buchhaltung vor dem Geschäft. Bei Anwendung der litauischen SVS besteht kein Vorsteuerabzug.
Offizielle Quelle: VMI
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